Hypothekendarlehen - Worauf man beim Vergleich von Hypothekendarlehen achten sollte und was bei der Finanzierung mit Hypotheken Darlehn zu beachten ist.
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Was man bei Hypothekendarlehen beachten sollte

Das Hypothekendarlehen - ein Darlehen, das durch Grundpfandrechte besichert wird - ist eine weit verbreitete Variante bei der Finanzierung von Wohneigentum und wird vorrangig von Kreditinstituten und Bausparkassen vergeben.

Grundpfandrechte ermöglichen es dem Darlehensgeber, beispielsweise dem Kreditinstitut, bei Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag, dass heißt, wenn der Darlehensnehmer das gewährte Darlehen nicht tilgt bzw. tilgen kann, sich aus dem Wert des Grundstückes/der Immobilie zu bedienen.

Dies erfolgt gewöhnlich in Form der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung.
Wegen diesen Grundpfandrechten, die dem Darlehensgeber Sicherheit bieten, sind Hypothekendarlehen in Bezug auf die Konditionen zumeist eine vergleichsweise günstige Form des Darlehens.

Zudem ist es möglich den oft relativ günstigen Zinssatz auf eine bestimmte Zeit festzuschreiben, beispielsweise auf 5, 10,15 oder 20 Jahre. Prinzipiell richtet sich die Höhe des Nominalzinssatzes unter anderem nach dem Darlehensbetrag, der Laufzeit und der Bonität des Darlehensnehmers.
Die Gesamtlaufzeit eines Hypothekendarlehens für den Bau oder Erwerb einer Immobilie liegt üblicherweise zwischen 15 und 30 Jahren. Kürzere Laufzeiten werden oft vereinbart, wenn das Hypothekendarlehen für Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt wird.
Obwohl die Bezeichnung „Hypothekendarlehen“ vermuten lassen würde, dass die Hypothek das am häufigsten angewandte Grundpfandrecht darstellt, ist dem heutzutage nicht mehr so. Hypothekendarlehen werden inzwischen größtenteils durch die Buchgrundschuld als Grundpfandrecht besichert, deutlich seltener durch die Briefgrundschuld oder durch die Hypothek.

Bestehende Grundpfandrechte werden in der Abteilung III des Grundbuches geführt. Viele Darlehensgeber verlangen hier eine Eintragung im ersten Rang, wodurch sie bei Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers vor Gläubigern niedrigeren Ranges bedient werden.
Das Hypothekendarlehen wird bei der Grundschuld im Grundbuch eingetragen und erst nach vollständiger Darlehenstilgung besteht der Anspruch auf Löschung des Eintrages. Die Grundschuld ist nicht tatsächlich vom Bestehen einer Forderung abhängig, weswegen dieses Grundpfandrecht auch nach deren Erfüllung noch für andere Forderungen als Sicherheit dienen kann (Erweiterung des Sicherungsvertrages). Dies macht die Grundschuld als Grundpfandrecht für viele attraktiv.

Hypotheken sind hingegen vom Forderungsbestehen abgängig, mit Forderungserfüllung erlischt die Sicherheit, die Hypothek wird aus dem Grundbuch ausgetragen.
Zwar werden auf dem Markt so genannte Vollfinanzierungen angeboten, dass heißt ohne Erbringung eines Eigenkapitalanteils bzw. Eigenleistung, dies ist jedoch in aller Regel mit höheren Zinssätzen verbunden. Auch nimmt die Zahl der Vollfinanzierungsangebote ab, bei Hypothekendarlehen liegt das Maximum momentan bei etwa 107% des Immobilienwertes.

Gerade bei den hohen Summen, die Hypothekendarlehen bewegt werden müssen, können kleine Fehler teure Auswirkungen haben. Fordern Sie deshalb einen kostenlosen und unverbindlichen Vorschlag zur Optimierung Ihrer Finanzierung an.